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Heirat, eingetragene Partnerschaft & Unterstützungsvertrag

Wenn Sie heiraten, Ihre Partnerschaft eintragen lassen oder Ihren Lebenspartner begünstigen möchten, gilt es einige administrative Schritte zu unternehmen.

Wenn Sie heiraten oder Ihre Partnerschaft eintragen lassen, informiert Ihr Arbeitgeber die Symova über diese Zivilstandsänderung. Die Symova teilt Ihnen anschliessend die Höhe Ihrer Austrittsleistung zum Zeitpunkt des Heiratsdatums mit. Jede Pensionskasse ist gesetzlich verpflichtet, diese zu berechnen, da die Austrittsleistung per Heiratsdatum bei einer allfälligen Scheidung relevant ist.

Falls Sie Ihre Lebenspartnerin oder Ihren Lebenspartner begünstigen möchten, finden Sie in den untenstehenden Downloads das nötige Formular (Unterstützungsvertrag), auf dem die entsprechenden Voraussetzungen aufgeführt sind.

Wenn Sie diese Begünstigung ändern oder aufheben möchten, bitten wir Sie um eine umgehende Mitteilung.

Weitere Informationen finden Sie im Vorsorgereglement, welches Sie in den untenstehenden Downloads herunterladen können. Rechtlich verbindlich sind ausschliesslich das Vorsorgereglement sowie die einschlägigen Rechtsgrundlagen.