Ohne allfällige Abfederungsmassnahmen führt ein tieferer Umwandlungssatz zu tieferen künftigen Renten. Die Vorsorgekommissionen der angeschlossenen Unternehmungen erarbeiten deshalb bis im Herbst 2020 leistungserhaltende (flankierende) Massnahmen, um Leistungskürzungen, wenn möglich abzufedern.
Die sinkenden Renditen an den Finanzmärkten und die weiter steigende Lebenserwartung haben zur Folge, dass die technischen Grundlagen der Sammelstiftung Symova zwingend angepasst werden müssen. Dadurch können die Altersrenten nachhaltig gesichert werden (die technischen Grundlagen dienen einer Pensionskasse für die Berechnung ihrer Verpflichtungen und der Höhe des Umwandlungssatzes).
Der Stiftungsrat der Sammelstiftung Symova hat daher am 20.05.2020 beschlossen, den technischen Zinssatz auf den 31.12.2020 zu senken und auf die aktuellen technischen Grundlagen BVG 2020 / Periodentafel zu wechseln. Dies hat zur Folge, dass die Umwandlungssätze ab 01.01.2022 gesenkt werden müssen.