Stiftungsrat und Anlagekommission
Der Stiftungsrat ist das oberste Organ der Sammelstiftung Symova. Er besteht aus zehn Personen und ist paritätisch zusammengesetzt. Der Stiftungsrat nimmt die Gesamtleitung der Stiftung wahr, sorgt für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben, bestimmt die strategischen Ziele und Grundsätze der Stiftung sowie die Mittel zu deren Erfüllung. Er legt die Organisation der Stiftung fest, sorgt für ihre finanzielle Stabilität und überwacht die Geschäftsführung. Er unterliegt der treuhänderischen Sorgfaltsplicht und wahrt die Interessen der Versicherten.
Für die Amtsperiode vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2025 setzt sich der Stiftungsrat wie folgt zusammen:
Arbeitnehmervertreter |
Arbeitgebervertreter |
Hunziker Stephan, SGV, Präsident |
Johner Horst, BLS, Vizepräsident |
Brodard Vincent, |
Hutter Chalmers Manuela, SOB |
Cambi Aroldo, SEV |
Osswald Jens, SZU |
Studer Florian, BLS |
Python Jean-Frédéric, Chemins de fer du Jura |
Elmer Julia, SOB (ab 01.01.24) |
Vakanz |
Mitglieder
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Rump Sven, Präsident
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Vorsorgewerke und VorsorgekommissionenDie Sammelstiftung Symova bildet für jede angeschlossene Unternehmung ein eigenes Vorsorgewerk. Dieses wird versicherungstechnisch und kaufmännisch individuell geführt und bilanziert. Eine Solidarhaftung für andere der Symova angeschlossenen Unternehmungen respektive deren Vorsorgewerke ist damit ausgeschlossen.
Jedem einzelnen Vorsorgewerk steht eine paritätisch zusammengesetzte Vorsorgekommission vor. Als Arbeitnehmervertreter nicht zugelassen sind Personen, die an der Willensbildung zu wichtigen Entscheiden der Unternehmung beteiligt sind (Mitglieder der Direktion oder Geschäftsleitung). Kadermitarbeiter sind aber grundsätzlich zugelassen. Die Arbeitnehmer können sich durch Externe vertreten lassen.
Die Vorsorgekommission hat unter anderem folgende Aufgaben:
Geschäftsführung und VerwaltungDie Geschäftsstelle ist für die Geschäftsführung und Verwaltung der Sammelstiftung Symova zuständig. Die Geschäftsleitung besteht aus:
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