Seit dem 01.01.2023 beträgt die Anmeldefrist für einen Kapitalbezug 2 Monate.
Personen, die zum Beispiel per 30.04.2025 in Pension gehen, müssen somit einen allfälligen Kapitalbezug spätestens bis zum 28.02.2025 bei der Geschäftsstelle anmelden.
Seit dem 01.01.2023 beträgt die Anmeldefrist für einen Kapitalbezug 2 Monate.
Personen, die zum Beispiel per 30.04.2025 in Pension gehen, müssen somit einen allfälligen Kapitalbezug spätestens bis zum 28.02.2025 bei der Geschäftsstelle anmelden.