Ab dem 01.01.2023 beträgt die Anmeldefrist für einen Kapitalbezug 2 Monate. Diese verkürzte Anmeldefrist von 2 Monaten kommt erstmals für Pensionierungen per 28.02.2023 zur Anwendung.
Personen, die per 28.02.2023 in Pension gehen, müssen somit einen allfälligen Kapitalbezug spätestens bis zum 31.12.2022 bei der Geschäftsstelle anmelden.